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fabe1

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Samstag, 4. Februar 2012, 10:45

Ich habe auch keine Ahnung was erlaubt ist. Einige sprechen von 7% andere von 10%. Wieder andere sagen 7% vom Skalenendwert. Das Einzige was alle gemein haben ist, dass der Tacho nicht zu viel anzeigen darf. Umfang/Durchmesser kann man schon berechnen. Wobei das je nach Felgenbreite und Reifenmarke sicher auch noch etwas variiert.

z.B. hier:
http://www.vw4ever.de/reifenumrechner.htm

Wenn man davon ausgeht, dass das Navi recht genau die Geschwindigkeit anzeigt kann man die Abweichung recht gut ausrechnen. Also ausprobieren und beim TÜV anrufen dann weiß man schon ob man überhaupt über eine Eintragung nachdenken braucht.

So ein Ausgleichsgetriebe für die Tachowelle kostet wohl richtig Geld. Ich würde da eher mit anderen Ritzeln im Getriebe oder anderen Tachos arbeiten. Wenn man weiß was für ein Ritzel im Getriebe steckt und welche Wegstreckenzahl auf dem Tacho steht kann man ja ausrechnen was man braucht. Der Tacho vom Golf2 Snchro hat z.B. eine 1080er Wegstrecke. Der zeigt 14% weniger an als der normale 950er. Ansonsten gibt auch noch Tachos vom Polo mit 980 oder 1000. Der Tacho vom Passat 32b Synchro hat 1060. Es gibt sicher auch noch andere zwischenstufen. Bei den Ritzeln gibts meines Wissens nach drei verschiedene die man an der Farbe erkennen kann. Wurde hier auch schon diskutiert.

Oder noch einfacher: man kann mit einem falschen Km Zähler leben und malt sich seine eigene Tachoscheibe.


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Samstag, 4. Februar 2012, 14:57

Hallo,

wie schon gesagt, der Abrollumfang von Reifen kann NICHT berechnet werden! Den Link kannst knicken, der rechnet genauso falsch wie alle anderen Rechner.
Ergebnis 175/50-13 = 1587mm
Erbebnis 195/50-15 = 1810mm

Beide Werte sind FALSCH!!!! :thumbdown:

Auf dieser Seite gibt es für einige Reifengrößen (auch 195/50-15) richtige Angaben. Es gibt auch eine Liste als PDF mit sehr vielen Reifen drin. Bei den hier genannten Werten handelt es sich um "Normwerte", das ist bei allen Reifenherstellern gleich!

Gruß
RennMarkus


fabe1

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13

Samstag, 4. Februar 2012, 16:24

Versteh ich nicht. Die 195/50/15 gibt doch die Dimensionen des Reifens an.

195-die Breite
50-die Flanke in %
15- der Durchmesser der Felge

Wenn man das hat kann man sich doch die Breite der Flanke ausrechnen und dann über die Formel aus dem Tafelwerk den Umfang. Warum stimmt das nun mit der Realität nicht überein und muss aus Tabellen entnommen werden? Wenn man es genau nimmt müsste man die Profiltiefe und den Luftdruck sogar noch einbeziehen aber auch das kann man sicher mit einem Korrekturfaktor berechnen.


Kutscher-Uli

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Samstag, 4. Februar 2012, 17:17

Ich weiss auch nicht ob das jetzt nicht etwas in die Richtung realitätsfern entwickelt.

Es stimmt sicherlich das jeder Reifen, von Hersteller zu Hersteller, etwas andere Abmasse hat, aber mit der Aufgabe der Fabrikatsbindung hat der Gesetzgeber/TÜV/Dekra doch eigentlich indirekt zugegeben das das alles nicht mehr nachvollziehbar ist! Das Reifen z.B. im Bereich der Flanke (Auswölbung) immer verschieden ausfallen ist ja auch bekannt und der Halter ist nun selbst dafür verantwortlich das die montierten Reifen in der eingetragenen/zulässigen Größe nicht schleifen.

Die Reifen müssen doch einer Norm unterliegen und da wird es sicher, ähnlich dem Toleranzkatalog für Fahtzeug-Hersteller, auch höchstzulässig Abweichungen geben, die die Reifenhersteller beachten müssen. Ich gehe, zugegebenerweise auf Grund einer reinen Vemutung, davon aus, dass sich die errechneten Masse in den Reifennrechnern auf diese Norm stützen.

Irgendwo in meinem ganzen Gewühle liegt noch eine Mappe von Michelin die alle Abmasse in einem Umrüstkatalog enthält und das diese Masse von denen in den Reifenrechnern abweichen habe ich auch schon bemerkt, aber doch sicherlich in einem Bereich gesetzlich geregelter Toleranzen. Da sind sogar statische und dynamische Halbmesser drinnen aufgelistet für Leute die ganz genau wissen wollen und diese Unterschiede sind auch nicht unerheblich.

Generell habe ich den Eindruck das die ganzen Debatten in den Internetforen einen zunehmend verunsichern, denn hier wird ja nun mal das geballte Wissen und alle negativen Erlebnissse mit Prüfern aller User in ganz Deutschland zusammengetragen, aber auf einen Prüfer der all dieses Wissen wieder in einer Person in sich trägt trifft man dann sicherlich doch nicht!

Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst .

Er gibt auch anderen eine Chance .

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Samstag, 4. Februar 2012, 21:31

Abrollumfang des Reifens und TÜV, Umrüstmöglichkeiten

Hallo,

mit Realitätsferne hat das leider wenig zu tun, TÜV und Dekra richten sich nach den im vorherigen Beitrag gezeigten Norm-Tabellen, nicht nach (einfachen) Berechnungen! Innerhalb der in den Tabellen angegebenen Maße gibt es natürlich Toleranzen.

Die Reifenrechner verwenden so wie ich das sehe die einfache Berechnungsmöglichkeit die @fabe auch angenommen hat. Diese weicht leider von den realen Maßen ab, kann man verstehen, muss man aber nicht - ich finde es auch etwas blöd. Jedoch musste ich schon vor knapp 20Jahren lernen, dass es eben nur nach den Tabellen geht. Übrigens kann euch jeder gute Reifenhändler diese Daten auch problemlos besorgen oder hat sie sogar vorliegen.

Wer im Bereich "normaler" Reifengrößen einfach näherungsweise checken will ob er Reifen umrüsten kann, kann sich folgenderweise behelfen:

175/70-13 (1757mm) -> 185/60-14 (1762mm) -> 195/50-15 (1760mm) -> 205/40-16 (215/45-16, 1763mm)
Regel hier, eine Felgengröße hoch = ein Querschnitt runter - klappt meistens...


175/70-13 (1757mm) -> (195/60-13) 205/60-13 (1757mm)
155/70-13 (1669mm) -> 175/60-13 (1647mm) oder 185/60-13 (1684mm)
175/50-13 (1543mm) -> 195/45-13 (1546mm)
Regel hier, ein Querschnitt runter bei gleicher Felgengröße = 2cm Reifenbreite hoch

Wer sich vorher beim Reifenkauf informiert was am Abrollumfang passt, hat hinterher beim TÜV weniger Probleme. Die Reifenhersteller stellen in der Regel kostenlos für ein bestimmtes Fahrzeug auch Umrüsttabellen bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus. Haben wir z.B. schon mal bei Falken machen lassen weil ein Kollege 205/60-13 auf einem Golf2 haben wollte. Prinzipiell ist das kein Problem aber es ging um 7x13 vorne und 7,5x13 hinten. Mit dem Wisch von Falken ging das beim TÜV problemlos durch!

So, nun habe ich wieder mal viel theoretisches von mir gegeben das eigentlich garnicht zum Thema gehörte. Ich hoffe es war für den einen oder anderen doch spannend oder hilf. bzw. lehrreich.

Gruß
RennMarkus


CADDY-JOE

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Samstag, 4. Februar 2012, 22:51

Der RennMarkus hat natürlich recht, auch ist es garnicht verkehr sich vor dem Umbauen mal mit dem Tüv zusammen zu setzten und mit den Jungs zu reden. Man kann zb mit einer Tachoprüfung einiges überprüfen und das kann dazu beitragen das man das eine oder andere damit eingetragen bekommt, obwohl vorher gesagt wurde das klappt nicht.
So war es in meinem Fall, erst wurde gesagt das geht nicht und nach der Tachoprüfung wurde gesagt OK machen wir ...

gibt es schöners als caddy fahren???

DunlopCaddy

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Mittwoch, 15. Februar 2012, 21:30

Wie viel zulässig ist frägst am besten beim Prüfer nach.
Nach Einführung diverser Abgasbestimmungen lag es bei +/-3%

Zum Tacho:
Die alte Regel lautete er muss bis max +7% vom Skalenendwert voreilen. Zu wenig anzeigen darf er gar nicht.

Sehr gut lässt sich mit den Abrollumfang Angaben des jeweiligen Herstellers rechnen :)

Meinem Prüfer habe ich ein Festigkeitsgutachen der Felgen, eine Reifenfreigabe des Herstellers (mit Typ und Fgst.Nr.) und eine Tachoangleichung mit
Prüfstandsprotokoll vorgelegt. Die Abweichung vom Abrollumfang liegt bei 9,5 bzw bei über 10%

Alles serienmäßig nachrüstbar!
(hier den KW-Slogan einfügen)

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