Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kutscher-Uli« (23. Januar 2010, 17:11)
Hallo Zusammen,
habe ich das richtig verstanden? Es soll vestgelegt werden das Firmen oder andere nicht mehr gleich eine Geldbuße verschicken dürfen, sondern den Betreiber erst auf eine z.B. Urheberrechtsverletzung aufmerksam machen müssen. Sie müssen dem Betreiber eine Frist nennen, in der Er die Urheberrechtsverletzung beheben kann.
Das würde heißen wenn hier z.B. ein Bild aus einem Buch verwendet wird, darf der Urheber dem Betreiber im ersten Schritt nur darauf aufmerksam machen, dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt und Er als Beispiel 14 Tage Zeit hat das Bild von der Seite zu entfernen. Der Urheber darf erst nach Ablauf der Frist eine Forderung aussprechen und einen "Schadensersatz" beanspruchen.
Momentan ist es so das der Urheber schon gleich sagen kann: "Meine Urheberrechte wurden mit dem Bild verletzt und verlange jetzt 1000€ und das Bild verschwindet umgehend von der Seite". Habe ich das so richtig verstanden? Wenn das so ist dann kann ich so eine Petition nur unterstützen.![]()
Gruß Hilkman
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