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Badenser

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  • »Badenser« ist der Autor dieses Themas

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Dienstag, 31. August 2010, 18:39

Strafzettel Italien & Niederlande

Hallo allerseits,
ich weiss ich weiss, mitm Caddy so ganz direkt hat es nix zu tun, aber zumindest weitläufig... ;)
Hmmm, obwohl, damals hatte ich ja den Dicken noch gar net... ?( hmmm... 8|
Egal, bitte trotzdem um Hilfe...
Also folgendes:
ein Strafzettel aus Italien, Falschparken für 48.06€, zugestellt am 4.AUG2010, "begangen" am 29.09.2009 :!: .
Ein Strafzettel aus Niederlande, 7km/h zu schnell für 39,00€, zugestellt am 19.AUG2010, "begangen" am 28.JUN2010.
Muss ich diese Strafzettel zahlen oder kann ich es in Ablage P werfen?!
Falls jemand schon Erfahrung´gemacht hat oder sonstwie qualifiziert bescheid weiss - gerne genommen :thumbsup:
Danke für eine kurze RE, herzliche Grüße
Badenser 8)


MProper

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2

Dienstag, 31. August 2010, 18:48

Ich kenn das nur aus PRe Eu Zeiten: Strafzettel in Holland, natürlich nicht bezahlt, irgendwann mal kontrolliert worden ( an der Grenze) prompt eingesackt worden, bis ich gezahlt hatte, war nicht billig, weiß aber keine Einzelheiten mehr, ist schon zulange her... ich weiß auch nicht ob das mittlerweile weiterverfolgt wird, wenn du aber nie mehr dorthin willst, kann mans ja probieren, aber wehe wenn doch, dann sind die gnadenlos und richtig hart!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »MProper« (31. August 2010, 19:18)


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ktmsx450

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3

Mittwoch, 1. September 2010, 09:04

hallo!

hab in holland nen strfzettel für falschparken bekommen waren 42 euro.
hab ich nicht bezahlt. es kamen noch zwei briefe war dan bei 85 euro. nicht bezahlt.
nen knappes halbes jahr später kam ein brief aus flensburg. 120,67 euro.
ich wurde freundlichst darauf hingewiesen das so sinngemäß ich zu zahlen habe aufgrund der eu um mir weitere unanehmlichkeiten zu sparen. bezahlt.

also ich an deiner stelle würde lieber zahlen am ende wird der ganze scheiß nur teuer und der staat freut sich drüber.



mfg

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chopperopa

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4

Mittwoch, 1. September 2010, 11:14

jo

ich würde auch zahlen kann die holland version nur bestättigen

und italien glaub ich wirds auf die dauer noch teurer

weiß ja nicht nach wieviel jahren die sachen gelöscht werden ,wenn überhaupt,

was ich eher glaube

oder vielleicht mal bei den gelben engeln oder beim anwalt nachfragen

obwohl ich glaube wenn die dich irgendwo festhalten hasste erstmal die

+++AAAA-KARTE gezogen+++das intressiert die nicht

obwohl ich mich nicht wundern würde wenn die ich irgend wo überprüfen selbst beim parken

das du dann dran bist+++PARKKRALLE+++ ABSCHLEPPEN +++SICHERSTELLUNG+++

des kfz selbst wenn die parkgebühren bezahlt sind

ist ja heute alles tech. möglich, was früher tag-wochenlanges akten wälzen war ist ja heute nur

ein knopfdruck

TROTZDEM SCHÖNEN URLAUB IN DEN LÄNDERN

KawaCaddy

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5

Mittwoch, 1. September 2010, 11:17

Übrigends beschlagnahmen die Holländer auch Eigentum wenn sie dich kriegen, sprich die nehmen dir z.B. Handy oder Fotoapperat ab...


!!!HAVE A NICE DAY!!!


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chopperopa

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6

Mittwoch, 1. September 2010, 11:28

jo

und die anderen

holens aus dem auto auch wenn du nicht dabei bist

:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D

Badenser

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7

Mittwoch, 1. September 2010, 16:39

So, hallole allerseits,
wollte es Euch nicht vorenthalten - habe an den ADAC geschrieben. Also wenn ich das richtig raffe könnte ich alles aussitzen.
Auf der anderen Seite - ich bin von Job wegen echt oft in diesen Ländern... hmmm...
?(
So n bullshit. Ich glaub ich k... in n Paket rein und steck ihnen die Geldscheine in bar mitten rein :evil:

Muss mal in mich gehen. Aber erstmal danke für Eure REs.

Gruss ausm Badenserland 8)

Sehr geehrter Herr xy, vielen Dank für Ihre Anfrage zur Vollstreckbarkeit von italienischen und niederländischen Bußgeldern.
Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, werden in Deutschland - mit Ausnahme von Österreich - derzeit nicht vollstreckt, also nicht zwangsweise eingetrieben. Es gibt zwischen Deutschland und anderen Staaten - außer Österreich - in Bußgeldsachen keine praktisch relevanten Vollstreckungshilfevereinbarungen. Ein EU-Strafvollstreckungsabkommen von 1991, das von den Niederlanden, Spanien und Deutschland ratifiziert wurde, läuft in der Praxis leer. Dies gilt jedenfalls für Verkehrszuwiderhandlungen.
Dies wird sich allerdings voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2010 ändern:
Ein sog. EU-Rahmenbeschluss sieht die EU-weite grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldsanktionen vor. Dieser erfordert aber noch eine Umsetzung in deutsches Recht, um für deutsche Autofahrer praxisrelevant zu werden. Nach Informationen des Bundesjustizministeriums ist die Umsetzung des Rahmenbeschlusses gegen Ende des Jahres 2010 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt können dann hierzulande Geldsanktionen ab einem Betrag von mindestens 70 Euro aus Verkehrsverstößen im EU-Ausland vollstreckt werden.
Zu beachten ist allerdings, dass dies ausnahmsweise auch für Verkehrsverstöße gelten kann, die bereits vor der endgültigen Umsetzung des Rahmenbeschlusses begangen wurden, und zwar dann, wenn die ausländische Behörde den Bußgeldbescheid erst nach diesem Datum ausgestellt hat (Maßgeblich ist hier das Datum des Bußgeldbescheids) oder wenn ein Gericht im Tatortland (ggf. auch in Folge eines Einspruchs) über den Verstoß entschieden hat und die Rechtskraft dieser gerichtlichen Entscheidung erst nach der Umsetzung des Rahmenbeschlusses eintritt. Rechtskraft tritt im Regelfall ein, wenn die Frist für ein Rechtsmittel (z.B. Einspruch) gegen die gerichtliche Entscheidung abgelaufen ist. Maßgeblich ist hier in der Regel die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannte Frist, die von Land zu Land unterschiedlich ausfallen kann.
Da die gesetzlichen Fristen für die Verfolgung eines Verkehrsverstosses und die Ausfertigung eines Bußgeldbescheids im Ausland relativ lang sind und im Schnitt ein bis zwei Jahre betragen können (in Deutschland: drei Monate), kann gerade bei aktuell festgestellten Verkehrsverstößen nicht ausgeschlossen werden, dass der Bußgeldbescheid erst nach der Umsetzung ausgestellt und damit grundsätzlich in Deutschland vollstreckbar wird. Gerade in südeuropäischen Ländern (wie z.B. Italien) vergeht zwischen Begehung der Zuwiderhandlung und der Ausfertigung des Bußgeldbescheids erfahrungsgemäß viel Zeit.
Gleiches gilt auch, wenn ein vor Umsetzung des Rahmenbeschlusses eingelegter Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid im EU-Ausland von einem ausländischen Gericht verworfen wurde und diese Entscheidung erst nach dem betreffenden Datum rechtskräftig wird.
Inwieweit es tatsächlich zu einer rigorosen Vollstreckungspraxis in den genannten Fällen kommen wird, ist derzeit ungewiss, sollte aber dennoch bei einer eventuell beabsichtigten Nichtzahlung aktueller ausländischer Bußgeldforderungen bedacht werden. Zu beachten ist zudem, dass selbst dann, wenn deutsche Behörden aus welchem Grund auch immer - nicht vollstrecken, die nichtbezahlte Geldsanktion im Tatortland selbst eingetrieben werden kann. Hier kann es unter Umständen bereits bei der Wiedereinreise oder bei einer Verkehrskontrolle in dem betreffenden Land zu Problemen kommen.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
xyADAC Juristische Zentrale
Internationales Recht
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München

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